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Welches Grundrecht ist in Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert?

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✓ Richtige Antwort

die Unantastbarkeit der Menschenwürde

Die korrekte Antwort lautet: „die Unantastbarkeit der Menschenwürde". Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und trat am 23. Mai 1949 in Kraft. In seinen ersten 19 Artikeln garantiert es unveräußerliche Grundrechte, die jede staatliche Gewalt binden. Diese Frage ist Bestandteil des offiziellen Einbürgerungstests „Leben in Deutschland" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Voraussetzung für die deutsche Staatsbürgerschaft.

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