Bundesweit

Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jede/jeder wählen, die/der ...

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Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.

Die korrekte Antwort lautet: „Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.". Der Deutsche Bundestag ist das direkt vom Volk gewählte Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Als zentrales Gesetzgebungsorgan verabschiedet er Bundesgesetze, beschließt den Haushalt und wählt den Bundeskanzler. Diese Frage ist Bestandteil des offiziellen Einbürgerungstests „Leben in Deutschland" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Voraussetzung für die deutsche Staatsbürgerschaft.

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