Wer bezahlt in Deutschland die Sozialversicherungen?
Zur Web-App →- A. Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
- B. nur Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
- C. alle Staatsangehörigen
- D. nur Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber
Antwort anzeigen
✓ Richtige Antwort
Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
Die korrekte Antwort lautet: „Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer". Deutschland ist ein Sozialstaat (Art. 20 GG), der über ein System der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung verfügt. Diese Sozialversicherungen bieten allen Beschäftigten grundlegenden Schutz bei Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit. Diese Frage ist Bestandteil des offiziellen Einbürgerungstests „Leben in Deutschland" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Voraussetzung für die deutsche Staatsbürgerschaft.