Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir meine Arbeitgeberin/mein Arbeitgeber zu Unrecht gekündigt hat?
Zur Web-App →- A. weiterarbeiten und freundlich zur Chefin/zum Chef sein
- B. ein Mahnverfahren gegen die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber führen
- C. Kündigungsschutzklage erheben
- D. die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber bei der Polizei anzeigen
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✓ Richtige Antwort
Kündigungsschutzklage erheben
Die korrekte Antwort lautet: „Kündigungsschutzklage erheben". Das Recht zur Gründung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ist in Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes als Koalitionsfreiheit garantiert. Tarifverträge und das Streikrecht sind zentrale Instrumente zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte. Diese Frage ist Bestandteil des offiziellen Einbürgerungstests „Leben in Deutschland" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Voraussetzung für die deutsche Staatsbürgerschaft.