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Wann ist die Meinungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt?

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✓ Richtige Antwort

bei der öffentlichen Verbreitung falscher Behauptungen über einzelne Personen

Die korrekte Antwort lautet: „bei der öffentlichen Verbreitung falscher Behauptungen über einzelne Personen". Meinungs- und Pressefreiheit sind in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert und zählen zu den tragenden Grundrechten einer freien demokratischen Gesellschaft. Eine Zensur findet gemäß Grundgesetz nicht statt. Diese Frage ist Bestandteil des offiziellen Einbürgerungstests „Leben in Deutschland" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Voraussetzung für die deutsche Staatsbürgerschaft.

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