Meinungsfreiheit in Deutschland heißt zum Beispiel, dass ich …
Zur Web-App →- A. Passanten auf der Straße beschimpfen darf.
- B. meine Meinung im Internet äußern kann.
- C. Nazi-, Hamas- oder Islamischer Staat-Symbole öffentlich tragen darf.
- D. meine Meinung nur dann äußern darf, solange ich der Regierung nicht widerspreche.
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✓ Richtige Antwort
meine Meinung im Internet äußern kann.
Die korrekte Antwort lautet: „meine Meinung im Internet äußern kann.". Meinungs- und Pressefreiheit sind in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert und zählen zu den tragenden Grundrechten einer freien demokratischen Gesellschaft. Eine Zensur findet gemäß Grundgesetz nicht statt. Diese Frage ist Bestandteil des offiziellen Einbürgerungstests „Leben in Deutschland" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Voraussetzung für die deutsche Staatsbürgerschaft.