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Im Parlament steht der Begriff "Opposition" für …

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✓ Richtige Antwort

alle Abgeordneten, die nicht zu der Regierungspartei/den Regierungsparteien gehören.

Die korrekte Antwort lautet: „alle Abgeordneten, die nicht zu der Regierungspartei/den Regierungsparteien gehören.". Politische Parteien sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes an der politischen Willensbildung des Volkes beteiligt. Sie müssen einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet sein; verfassungswidrige Parteien können verboten werden. Diese Frage ist Bestandteil des offiziellen Einbürgerungstests „Leben in Deutschland" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Voraussetzung für die deutsche Staatsbürgerschaft.

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