Im Parlament steht der Begriff "Opposition" für …
Zur Web-App →- A. die regierenden Parteien.
- B. die Fraktion mit den meisten Abgeordneten.
- C. alle Parteien, die bei der letzten Wahl die 5%-Hürde erreichen konnten.
- D. alle Abgeordneten, die nicht zu der Regierungspartei/den Regierungsparteien gehören.
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✓ Richtige Antwort
alle Abgeordneten, die nicht zu der Regierungspartei/den Regierungsparteien gehören.
Die korrekte Antwort lautet: „alle Abgeordneten, die nicht zu der Regierungspartei/den Regierungsparteien gehören.". Politische Parteien sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes an der politischen Willensbildung des Volkes beteiligt. Sie müssen einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet sein; verfassungswidrige Parteien können verboten werden. Diese Frage ist Bestandteil des offiziellen Einbürgerungstests „Leben in Deutschland" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Voraussetzung für die deutsche Staatsbürgerschaft.