Gewerkschaften sind Interessenverbände der ...
Zur Web-App →- A. Jugendlichen.
- B. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
- C. Rentnerinnen und Rentner.
- D. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
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✓ Richtige Antwort
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die korrekte Antwort lautet: „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.". Das Recht zur Gründung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ist in Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes als Koalitionsfreiheit garantiert. Tarifverträge und das Streikrecht sind zentrale Instrumente zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte. Diese Frage ist Bestandteil des offiziellen Einbürgerungstests „Leben in Deutschland" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Voraussetzung für die deutsche Staatsbürgerschaft.