Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …
Zur Web-App →- A. Gesetze zu entwerfen.
- B. die Bundesregierung zu kontrollieren.
- C. die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler zu wählen.
- D. das Bundeskabinett zu bilden.
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✓ Richtige Antwort
das Bundeskabinett zu bilden.
Die korrekte Antwort lautet: „das Bundeskabinett zu bilden.". Der Deutsche Bundestag ist das direkt vom Volk gewählte Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Als zentrales Gesetzgebungsorgan verabschiedet er Bundesgesetze, beschließt den Haushalt und wählt den Bundeskanzler. Diese Frage ist Bestandteil des offiziellen Einbürgerungstests „Leben in Deutschland" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Voraussetzung für die deutsche Staatsbürgerschaft.